Kinderbetreuung ist ein Sammelbegriff für alle Formen der Betreuung von Kindern außerhalb der Familie.
Für die
dauerhafte Tagesbetreuung können Eltern zwischen Kindertagesstätten, Krippen, Tageseltern, Au-Pairs oder Ersatzgroßeltern wählen.
Arbeitgebende können
- hierfür einen Zuschuss gewähren,
- einen Betriebskindergarten einrichten oder Kontingentplätze in anderen Einrichtungen buchen,
- betriebliche Einrichtungen (z.B. Kantine) auch für die Nutzung durch Kinder von Arbeitnehmern öffnen.
Die
Ferienbetreuung bedient einen besonderen Bedarf. Die Schulferien können im Rahmen des Urlaubs der Eltern regelmäßig nicht abgedeckt werden.
Arbeitgebende können
- die Ferienbetreuung selbst organisieren oder
- sich in Kooperation mit anderen Unternehmen an der Durchführung beteiligen oder
- sich eine Ferienbetreuung bei einem Träger der freien Jugendhilfe "einkaufen"
Die
Notfallbetreuung stellt Eltern und Arbeitgebende vor besondere Herausforderungen, da der Eintritt eines Notfalles wie z.B. die plötzliche Erkrankung des Kindes oder der Ausfall der regulären Betreuung nicht planbar ist.
Arbeitgebende können die Eltern unterstützen
- durch kurzfristige Änderungen bei Arbeitszeit oder Arbeitsort sowie
- durch Vermittlung einer Notfallbetreuung.